Laut dem "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz" (BHKG) werden der Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren bestellt und sind zu Ehrenbeamten zu ernennen. Dazu muss der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anhören und dann seinen Vorschlag dem Stadt- oder Gemeinderat mitteilen.
Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für dieses Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung wird durch die Absolvierung mehrerer Laufbahn-Lehrgänge erreicht.
Zu den Aufgaben der Wehrführung gehören z.B.:
- die Einsatzleitung und Vorbereitung
- die Repräsentation sowie die innere Organisation der Feuerwehr Xanten
- die Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren
- die Vorbereitung von Beschaffungen, die durch die Stadt als Träger der Feuerwehr getätigt werden
- Ansprechpartner für die Stadt Xanten
Die Leitung der Feuerwehr Xanten besteht zur Zeit aus:
Leiter der Feuerwehr
Markus Windhuis
Stadtbrandinspektor
Rettungsassistent
Stellv. Leiter der Feuerwehr
Thomas Scheffler
Stadtbrandinspektor
Mitarbeiter Gebäudemanagement
Stellv. Leiter der Feuerwehr
Martin Ostermann
Brandinspektor
Technical Consultant